BFH - II R 13/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO 1977 § 171 Abs 10, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 3, VStG § 10
Rechtsfrage
Kann der bestandskräftige Vermögensteuerbescheid nach Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 171 Abs. 10 AO 1977 noch dahingehend geändert werden, dass bisher steuerlich berücksichtigtes Vermögen und Schulden aus einer Beteiligung außer Ansatz bleiben, weil der nach Ablauf der Verjährungsfrist ergangene Grundlagenbescheid - der mit dem Zusatz versehen war, der Bescheid entfalte Bindungswirkung für noch nicht festsetzungsverjährte Folgebescheide - nun als negativer Feststellungsbescheid wirke? - Stellt die Tatsache, dass der Grundlagenbescheid erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung des Folgebescheids ergangen ist ein rückwirkendes Ereignis dar, das eine Änderung des Folgebescheids auch nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 ermöglichte?
Bescheidänderung; Bindungswirkung; Festsetzungsverjährung; Grundlagenbescheid; Vermögensteuer
Fundstelle(n):
NAAAC-21437