BFH - I R 110/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KStG § 8 Abs 1, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, HGB § 249 Abs 1, HGB § 253 Abs 1 S 2
Rechtsfrage
Bildung von Rückstellungen für Lohnfortzahlung in der sogenannten Freistellungsphase bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen (Blockmodell):
1. Sind mit Beginn der Beschäftigungsphase für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse (Blockmodell) Rückstellungen wegen ungewisser Verbindlichkeiten zu bilden?
2. Sind diese Rückstellungen um einen eventuell darin enthaltenen Zinsanteil zu mindern (vor Einführung der gesetzlichen Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 3e EStG)?
3. Bemisst sich die Höhe der Rückstellungen nach den in der Freistellungsphase auszuzahlenden Arbeitsentgelten (incl. Aufstockungszahlungen), die durch die Arbeitsleistung in der Beschäftigungsphase sukzessive erwirtschaftet werden?
4. Sind die zunächst berechneten Rückstellungen um "biometrische Faktoren" (z.B. Tod, Invalidität), beispielsweise pauschal um 2 %, zu kürzen?
Altersteilzeit; Blockmodell; Rückstellung
Fundstelle(n):
FAAAC-21175