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BGH 03.02.1999 XII ZR 146/97

Unterhaltsrecht; | Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten

Die Frage, ob von einem Unterhaltsberechtigten, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann, ist nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Allein der Rentenbezug aufgrund des Erreichens einer flexiblen Altersgrenze läßt die Erwerbsobliegenheit nicht entfallen ().

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