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IWB 22/2006 S. 1095

Allgemeines | Absprache zwischen den zuständigen Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über die gegenseitige Amtshilfe

Das BMF hat die mit der Republik Ungarn getroffene Absprache vom 18.9.2006 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke im BStBl I veröffentlicht. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.

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