BFH - III R 18/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: InvZulG § 3 Abs 1, InvZulG § 4 Abs 1, EStR R 43 Abs 5 S 2
Rechtsfrage
Kann für 1991 bis 1997 getätigte umfangreiche Erhaltungsaufwendungen an dem 1980 erbauten und 1991 erworbenen Zweifamilienhaus im Kalenderjahr 2000 eine Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 InvZulG gewährt werden, wenn durch das ausgeübte Wahlrecht nach R 43 Abs. 5 Satz 2 EStR bei der Einkommensteuer von der Herstellung eines "anderen" Wirtschaftsgutes im Jahr 1997 ausgegangen wurde (vgl. Rz 8 des BMF-Schreibens im BStBl I 2003 , 218)? - Übertragbarkeit der ertragsteuerrechtlichen Grundsätze auf das Investitionszulagenrecht?
Anderes Gebäude; Herstellungskosten; Nachträgliche Herstellungskosten; Umbau
Fundstelle(n):
MAAAC-19963