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Gastwirtschaft als Liebhabereibetrieb
Bei einer Gastwirtschaft spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, da ein solcher Betrieb nicht typischer Weise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung von außerhalb der Einkommenssphäre liegenden wirtschaftlichen Vorteilen zu dienen. Dieser Anscheinsbeweis ist bereits dann entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Motive des Steuerpflichtigen für die Fortführung des Unternehmens ausschlaggebend waren. Eine Einkünfteerzielung ist nicht mehr gegeben, wenn der Betrieb trotz deutlich rückläufiger Einnahmen unverändert und ersichtlich nur noch in der Absicht aufrechterhalten wird, Kosten der privaten...