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Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung
Der Einspruch gegen einen im Laufe des Einspruchsverfahrens ergangenen Teilabhilfebescheid ist nach § 365 Abs. 3 S. 1 AO unzulässig. Für eine isolierte Anfechtungsklage gegen die diesen Einspruch als unzulässig zurückweisende Einspruchsentscheidung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.