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            FG Münster 17.08.2006  8 K 1219/04 F, NWB direkt 47/2006 S. 4
„Grobes Verschulden” i. S. des § 173 AO
Geht ein steuerlich nicht vorgebildeter Rechtsanwalt aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG davon aus, Schuldzinsen seien generell nicht abzugsfähig, handelt er grob fahrlässig.