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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 323/2002

Gesetze: AO § 119 Abs. 1

Keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer in einem nur mit Erbschaftsteuerbescheid bezeichneten Bescheid trotz Einrechnung der Schenkungsteuer

Leitsatz

Auch soweit in einem Bescheid, in dem Erbschaftsteuer festgesetzt wird und der als Erbschaftsteuerbescheid bezeichnet ist, bei Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs sowie bei der Steuerfestsetzung Vorschenkungen voll einbezogen und nicht nur nach § 14 ErbStG angerechnet worden sind, die Schenkungsteuer aber weder ausdrücklich noch ohne weiteres erkennbar ausgewiesen worden ist, enthält der Bescheid keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer, sondern insoweit lediglich eine unzutreffende Ermittlung und Festsetzung der Erbschaftsteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 47/2006 S. 3965
CAAAC-19440

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 17.08.2006 - IV 323/2002

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