Gebäudeverkauf in den neuen Ländern ohne notarielle Auflassungserklärung
Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen
Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage zum für Gebäude im Beitrittsgebiet
Leitsatz
1. Der nach dem Beitritt erfolgte Verkauf eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden unter nahen Angehörigen in den neuen
Bundesländern mit anschließender Rückvermietung des Gebäudes an den bisherigen Eigentümer ist steuerlich nicht anzuerkennen,
wenn die Auflassung nicht in der nach § 925 BGB vorgeschriebenen Form erklärt worden ist.
2. Im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende Leistungen, die nicht aus den erzielbaren Nettoerträgen
des übernommenen Vermögens bezahlt werden können, sind nicht als dauernde Last abziehbar (Anschluss an die Rechtsprechung
des Großen Senats des BFH).
3. Das /94 zur Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum
für im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude und der AfA-Bemessungsgrundlage setzt die im DMBilG enthaltenen Rechtsgrundsätze
fehlerfrei um und ist daher eine sinnvolle typisierende Regelung, die als Schätzung in § 162 AO eine ausreichende Rechtsgrundlage
findet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAC-19409
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 28.01.2005 - 1 K 2610/02
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