Höhe des Anfangsbestandes eines steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG
Leitsatz
Im Anfangsbestand des Einlagekontos eines Betriebs gewerblicher Art sind nur solche Eigenkapitalanteile zu berücksichtigen,
die im Zeitpunkt des Systemwechsels noch vorhanden sind; durch Verluste aufgebrauchte Einlagen können das Einlagekonto nicht
erhöhen.
§ 39 Abs. 1 KStG n.F., der die Übernahme des festgestellten Endbestandes des EK 04 in das steuerliche Einlagekonto nach §
27 KStG vorschreibt, ist auf einen Betrieb gewerblicher Art nicht anwendbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1506 Nr. 23 EFG 2007 S. 212 Nr. 3 VAAAC-19396
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.09.2006 - 15 K 457/05 F
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