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Anwendungsschreiben zu § 35a EStG
Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zu § 35a EStG herausgegeben. Erläutert wird, wann haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen i. S. des § 35a EStG vorliegen, in welchen Fällen die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen i. S. des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG gegeben ist, wer Anspruchsberechtigter ist, welche Aufwendungen begünstigt sind und ob eine mehrfache Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen möglich ist. Das Schreiben ist ab dem Veranlagungszeitraum 2006 anzuwenden. Für die Inanspruchnahme des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG im Veranlagungszeitraum 2006 ist erforderlich, dass sowohl die Erbringung der Leistung als auch die Bezahlung im Veranlagungszeitraum 2006 erfolgt (§ 52 Abs. 50b EStG).