Bayerisches Landesamt für Steuern - S 1302 - 4 St 32/St 33

Gegenseitigkeitsvereinbarung bei der steuerlichen Behandlung von Luftfahrtunternehmen im Verhältnis zu Brunei Darussalam

Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam wurde die Gegenseitigkeitsvereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der direkten Steuern nach § 49 Abs. 4 Einkommensteuergesetz bis zum verlängert.

Das ist im Bundessteuerblatt I Seite 959 veröffentlicht.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 1302 - 4 St 32/St 33

Fundstelle(n):
DAAAC-19110