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PiR Nr. 11 vom Seite 235

Verkaufsgeschäfte an Handelsintermediäre mit Rücknahmeverpflichtung

Dipl.-Volksw. Philipp Unkelbach

I. Problemstellung

Rücknahmeverpflichtungen sind aus Verkaufsgeschäften an Endkunden hinreichend bekannt (Geld-zurück-Garantie bei Nichtgefallen). Branchenübergreifend werden derartige Verpflichtungen jedoch auch zunehmend im Verhältnis des Herstellers zu Handelsintermediären und Handelsintermediären untereinander eingegangen. Sie sind insbesondere auf Märkten vorzufinden, in denen die eine der anderen Partei gegenüber eine starke Verhandlungsposition zur Durchsetzung ihrer Forderungen aufbauen kann. Die zugrunde liegenden Vertragsklauseln dienen der Risikoverschiebung zwischen den Vertragsparteien, können aber auch ganz praktische Ursachen haben.

II. Rücknahmeverpflichtungen nach IFRS

1. Kriterien des IAS 18

Bei der Rechnungslegung nach IFRS sind Umsatzerlöse mit der Erfüllung des Kriterienkatalogs von IAS 18.14 zu realisieren. Abzustellen ist insbesondere auf den Übergang der maßgeblichen Chancen und Risiken aus dem betreffenden Produkt. Bei Rücknahmeverpflichtungen ist zunächst zu prüfen, ob das Geschäft mit Endkunden oder Handelsintermediären geschlossen wurde . Im letztgenannten Fall wird nach IAS 18.16 der Übergang von Chancen und Risiken vernein...

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