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            Bayerisches Landesamt für Steuern 11.09.2006  S 0284 - 51 St41M, NWB 45/2006 S. 363
Abgabenordnung | Zustellung von Verwaltungsakten im Ausland
Die Zustellung von Verwaltungsakten im Ausland wird durch den seit in Kraft getretenen § 9 VwZG neu geregelt. Hierzu nimmt das Bayerische Landesamt für Steuern mit Verfügung v. - S 0284 - 51 St 41M NWB UAAAC-16453 Stellung.