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Jahresbescheinigung – der „Schein” trügt!
Der inländische Kapitalanleger und sein Steuerberater hatten nun etwas mehr als zwei Veranlagungszeiträume Gelegenheit, sich mit der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG und ihrem fragwürdigen Nutzen anzufreunden. Die zu Anfang in die Neuregelung gesetzten Erwartungen, die Erklärungsarbeiten im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der privaten Veräußerungsgeschäfte könnten erheblich vereinfacht und damit beschleunigt werden, wurden jäh enttäuscht. Zu weitreichend sind die Fallstricke, die mit der Jahresbescheinigung verbunden sind und zu groß ist die Gefahr, dass sich der Steuerpflichtige darin verheddert (vgl. bereits Harenberg, BBV 2005 S. 27; BBV 2006 S. 44). Das BMF hat sich in einem Schreiben v. - IV C 1 - S 2252 a - 10/06 NWB FAAAC-03838 erneut zur Jahresbescheinigung geäußert. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf wesentliche Fehlerquellen, die erhebliche Steuermehrbelastungen nach sich ziehen können, sofern sie nicht erkannt und korrigiert werden. Zudem wird beleuchtet, ob die Hilferufe aus der Praxis beim BMF Gehör gefunden haben.
I. Gesetzliche Grundlage: § 24c EStG
§ 24c EStG sieht vor, dass alle Kredit...