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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 485/02 EFG 2006 S. 1931 Nr. 24

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2HGB § 281 Abs. 1 S. 1HGB § 281 Abs. 1 S. 2HGB § 264 Abs. 1GmbHG § 42a FördGG § 4

Gewinnabhängige Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Einflussmöglichkeiten der Geschäftsführung auf die Höhe der Tantieme

Leitsatz

Die Vereinbarung einer Gewinntantieme, die Korrekturen des Gewinns um die Ausübung steuerlicher Gestaltungswahlrechte vorsieht, diese Korrektur sodann jedoch zu erheblichen Teilen in das Belieben der Kapitalgesellschaft stellt, ist nicht fremdüblich, sondern zumindest auch im Gesellschaftsverhältnis veranlasst (hier: Dotierung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil, die vollumfänglich auf Sonder-abschreibungen gemäß § 4 FördGG entfielen).

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1931 Nr. 24
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 231
BAAAC-18062

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.07.2006 - 3 K 485/02

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