Gewinnabhängige Tantieme als verdeckte
Gewinnausschüttung (vGA) bei Einflussmöglichkeiten der
Geschäftsführung auf die Höhe der Tantieme
Leitsatz
Die Vereinbarung einer Gewinntantieme, die Korrekturen des Gewinns um
die Ausübung steuerlicher Gestaltungswahlrechte vorsieht, diese Korrektur
sodann jedoch zu erheblichen Teilen in das Belieben der Kapitalgesellschaft
stellt, ist nicht fremdüblich, sondern zumindest auch im
Gesellschaftsverhältnis veranlasst (hier: Dotierung eines Sonderpostens
mit Rücklageanteil, die vollumfänglich auf Sonder-abschreibungen
gemäß § 4 FördGG entfielen).
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1931 Nr. 24 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 231 BAAAC-18062
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.07.2006 - 3 K 485/02
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