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Invaliditätsentschädigung aufgrund Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers kein Arbeitslohn
Hat der Arbeitgeber aufgrund einer Betriebsvereinbarung eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, die Unfälle sowohl im dienstlichen als auch im privaten Bereich der Arbeitnehmer absichern soll, so ist die nach einem Freizeitunfall eines Arbeitnehmers von der Versicherung an den Arbeitgeber ausgezahlte und von diesem an den Arbeitnehmer weitergeleitete Invaliditätsentschädigung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sondern ein nichtsteuerbarer Schadensersatz für den dauerhaften Gesundheitsschaden dieses Arbeitnehmers.