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Anrechnung ausländischer Steuern bei Investmentanteilen
Ausländische Steuern auf Dividenden in- und ausländischer Investmentanteile dürfen im Rahmen der Einkommensteuer aufgrund der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nur hälftig berücksichtigt werden. Die OFD Münster weist darauf hin, dass die Banken und Kreditinstitute bei Investmenterträgen für den Veranlagungszeitraum 2005 stets die vollen ausländischen Steuern bescheinigen, so dass im Veranlagungsverfahren eine entsprechende Kürzung vorzunehmen ist.