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EuGH 03.10.2006 Rs. C-452/04, NWB 42/2006 S. 343

Bankrecht | Erlaubnisvorbehalt für die gewerbsmäßige Kreditvergabe gegenüber Angehörigen eines Drittstaates

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat die Erlaubnis, in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte zu betreiben, solchen Unternehmen zu versagen, die nicht ihre Hauptverwaltung oder eine Zweigstelle in Deutschland haben. Gegen diese Bestimmung hatte eine Schweizer Gesellschaft geklagt, die vor dem Verbot durch die BAFin über ihren Internetauftritt 90 % der Kredite an in Deutschland wohnende Personen vergab. Nach Ansicht des ) steht die gewerbsmäßige Kreditvergabe grundsätzlich in einer Beziehung sowohl zum freien Dienstleistungsverkehr als auch zum freien Kapitalverkehr, auf den sich im Gegensatz zur Dienstleistungsfreiheit auch Angehörige aus Drittstaaten berufen können. Jedoch sei die den freien Kapitalverkehr beschränkende ...

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