Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterhaltsrecht | Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe bei Hausmannstätigkeit in zweiter Ehe
Übernimmt der seinen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtige Elternteil in seiner neuen Ehe die Kindererziehung, so ist der damit verbundene Rollenwechsel unterhaltsrechtlich nur dann zu akzeptieren, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen. Ist das nicht der Fall, muss sich der seinen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtige Elternteil so behandeln lassen, als ob er vollschichtig berufstätig wäre, und das daraus erzielbare – höhere – Einkommen zunächst für alle gleichrangigen Unterhaltsansprüche einsetzen. Ist er berechtigt, in seiner neuen Ehe die Hausmannrolle zu übernehmen, so muss er neben der Beaufsichtigung seiner Kinder aus zweiter Ehe eine Teilzeiterwerbstätigkeit ausü...