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Umsatzsteuer | Steuersatz für Leistungen eines Mahlzeitendienstes unter Berücksichtigung zusätzlicher Dienstleistungen
Das NWB IAAAC-17027 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Abgabe von Speisen durch einen Mahlzeitendienst, der Mittagessen auf eigenem Geschirr an Einzelabnehmer in deren Wohnung ausgibt und das Geschirr endreinigt, unterliegt als sonstige Leistung (Dienstleistung) dem Regelsteuersatz. (2) Bei der Beurteilung, ob das Dienstleistungselement der Abgabe von fertig zubereiteten Speisen das Lieferelement qualitativ überwiegt, sind nur solche Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind. (3) Der Wortlaut des § 3 Abs. 9 Satz 4 UStG 1999 ist nicht in vollem Umfang gemeinschaftsrechtskonform. – Anmerkung: Die Bedeutung der Entscheidung ist im Zusammenhang mit dem Urteil V R 38/05 NWB OAAAC-17025 vom s...