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StuB Nr. 19 vom Seite 756

Das Bundesverfassungsgericht und die Rechtsformneutralität der Besteuerung

Anmerkungen zum

von Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt, Medebach
Kernthesen
  • Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich gestattet, bei der Belastung mit Einkommensteuer die Belastung mit Gewerbesteuer zu berücksichtigen bzw. zu kompensieren.

  • Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz lässt sich kein Gebot der rechtsformneutralen Besteuerung entnehmen.

  • Der Entscheidung kommt weitaus größere Bedeutung zu, als auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Das entschieden, dass die von 1994 bis 2000 geltende Kappung des ESt-Tarifs (§ 32c EStG) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar war. Der Beschluss erging auf den . Die Auswirkungen dieses Beschlusses sind weit größer als auf den ersten Blick ersichtlich. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Abhängigkeit zwischen dem ESt- und dem KSt-Satz verfassungsrechtlich geboten ist, namentlich im Hinblick auf die sog. „Schwarzwaldklinikentscheidung” des .

I. Sachverhalt

Die Eheleute wurden für 1994 zusammen zur ESt veranlagt. Der Ehemann war Alleingesellschafter einer GmbH, der er seinen Gewerbebetrieb verpachtet hatte. Er erzielte aus dieser Vermietung einen Ge...

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