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Zivilrecht | Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen
Die formularmäßig bestimmte Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen ist mit dem wesentlichen Grundgedanken der – mit der Schuldrechtsreform neu eingefügten – Regelung des § 632 Abs. 3 BGB nicht zu vereinbaren und benachteiligt den Kunden deshalb unangemessen (, MDR 2006 S. 1035).