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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 76/04 EFG 2006 S. 1592 Nr. 20

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Minderung von Einkünften und Bezügen eines Kindes durch Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Leitsatz

  1. Beiträge des Kindes zu seiner privaten Krankenversicherung sind bei Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge abzuziehen, wenn sie einen Krankenversicherungsschutz vermitteln, der demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

  2. Bei geringfügiger Überschreitung des Jahresgrenzbetrages nach § 32 Abs. 4 EStG ist die Vorschrift verfassungskonform durch eine Übergangsregelung zu ergänzen, um die „Fallbeilwirkung” des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu vermeiden.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1324 Nr. 21
EFG 2006 S. 1592 Nr. 20
INF 2006 S. 889 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 2830
NAAAC-16425

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2006 - 1 K 76/04

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