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Anbau an eine Halle als selbständiges Wirtschaftsgut
Ein Hallenanbau, der nach dem äußeren Erscheinungsbild eine Einheit mit der bisherigen Bausubstanz bildet, kann dennoch als ein gegenüber der Altsubstanz selbständiges und damit nach dem InvZulG förderfähiges Wirtschaftsgut anzusehen sein, wenn Altbau und Anbau durch nicht erheblichen Bauaufwand voneinander getrennt werden können. Im Hinblick auf die Frage, ob der zur Trennung der Gebäudeteile erforderliche Bauaufwand „nicht erheblich” ist, stellt die im Steuerrecht allgemein angewendete (Un-)Wesentlichkeitsgrenze von 10 v. H. zwar nicht das einzige, wohl aber ein besonders bedeutsames Abgrenzungskriterium dar. Maßgeblich ist insoweit das Verhältnis der Kosten der baulichen Trennung zu den Herstellungskosten des Anbaus. Auf die absolute Höhe der Kosten einer baulichen Trennung kommt es hi...