Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gemeinnützigkeit und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Die parallel zu einem Ärztekongress durchgeführte Vermietung von Ausstellungsflächen an Industrieaussteller stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und keine Vermögensverwaltung dar. Durch die Vermietung an Industrieaussteller führt der Verein keine Werbung i. S. des § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO aus.