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Jahresbescheinigung nach § 24c EStG
Das BMF hat mit aktuellem Schreiben v. das Muster für die Bescheinigung von Kapitalerträgen ab dem Jahr 2006 bekannt gemacht. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2007 sieht zudem u. a. vor, die Finanzbehörden zu ermächtigen, die Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG zu prüfen – rückwirkend zum Jahr 2004.
Mögliche Steuerfallen infolge einer voreiligen Übernahme der Daten aus der Jahresbescheinigung werden wir bereits in der nächsten Ausgabe in einem ausführlichen Beitrag erläutern.S. 297