OFD Münster

Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen i.S.d. §§ 163, 227 AO

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 022/2006

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschafts-Verband e.V. und der Rheinische Landwirtschafts-Verband e.V. haben steuerliche Erleichterungen bei Stundungs- und Erlassanträgen, Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie bei der Erhebung von Säumniszuschlägen und im Vollstreckungsverfahren für solche Personen erbeten, die wirtschaftliche Nachteile aufgrund der lang anhaltenden hochsommerlichen Witterungslage erlitten haben (u.a. für Landwirte, Forstwirte, Gärtner).

Das Finanzministerium NRW hat eine generelle Regelung zu der Gewährung von steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen abgelehnt, aber gleichwohl zugesagt, dass Anträge der betroffenen Personen von den Finanzämtern bevorzugt und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden.

OFD Münster v.

Fundstelle(n):
VAAAC-16068