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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2395/02 EFG 2006 S. 1667 Nr. 21

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Kreditvermittlungsgebühren als Werbungskosten bei einem Kombinationsprodukt (hier: „EuroPlan„)

Leitsatz

Zahlt ein Anleger bei der Vermittlung eines Kombinationsprodukts, das aus sofort beginnender Lebensversicherung gegen Einmalbetrag, einem langfristigen Darlehen und einer Kapitalanlage in Investmentfondanteilen besteht (hier: "EuroPlan"), eine Provision, kann diese von den Vertragsparteien nicht mit steuerlicher Wirkung ausschließlich der Kreditvermittlung zugeordnet werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 402 Nr. 7
EFG 2006 S. 1667 Nr. 21
MAAAC-14318

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.08.2006 - 3 K 2395/02

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