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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2351/04 EFG 2006 S. 1690 Nr. 21

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7, GewStG § 3 Abs. 6

Hinzurechnung von an einen gemeinnützigen Verein im Rahmen von dessen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gezahlten Pachtzinsen zum Gewerbeertrag

Leitsatz

Die Unterschreitung der Grenze von Einnahmen in Höhe von 60.000,- DM (für 1999) nach § 64 Abs. 3 AO bedeutet, dass ein Verpächter nicht im Sinne des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG zur Gewerbesteuer heranzuziehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1690 Nr. 21
OAAAC-14313

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.05.2006 - 2 K 2351/04

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