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BVerwG Beschluss v. - 1 B 24.01

Gesetze: VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 87 Abs. 3; VwGO § 128 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; AsylVfG § 74 Abs. 2

Leitsatz

Das Gericht darf von der Aufklärung entscheidungserheblicher Umstände (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) nicht allein mit der Begründung absehen, es fehle an deren "Glaubhaftmachung", weil der Asylbewerber sie erst sehr spät in das Verfahren eingeführt habe.

Fundstelle(n):
WAAAC-12015

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BVerwG, Beschluss v. 19.10.2001 - 1 B 24.01

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