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BGH Beschluss v. - 1 StR 171/01

Gesetze: StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Der Senat neigt dazu, daß in einem Fall der stellvertretenden Strafrechtspflege nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB das Revisionsgericht nach rechtsfehlerfreier Behandlung der Sache durch den Tatrichter nicht erneut prüfen muß, ob der Angeklagte (nunmehr) ausgeliefert werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BAAAC-11533

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Beschluss v. 12.07.2001 - 1 StR 171/01

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