BGH Beschluss v. - 2 StR 45/02

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4

Instanzenzug: LG Frankfurt am Main

Gründe

Die aufgrund der Revisionsrechtfertigung gebotene Nachprüfung des angefochtenen Urteils führt zur Nachholung der Festsetzung des Maßstabes für die in Belgien vom Angeklagten erlittenen Freiheitsentziehung; im übrigen läßt das Urteil einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAC-09995

1Nachschlagewerk: nein