Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Instanzenzug: LG Frankfurt am Main
Gründe
Die aufgrund der Revisionsrechtfertigung gebotene Nachprüfung des angefochtenen Urteils führt zur Nachholung der Festsetzung des Maßstabes für die in Belgien vom Angeklagten erlittenen Freiheitsentziehung; im übrigen läßt das Urteil einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BAAAC-09995
1Nachschlagewerk: nein