BGH Beschluss v. - 3 StR 417/04

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; BtMG § 30 a Abs. 1

Instanzenzug:

Gründe

Ergänzend bemerkt der Senat:

Bei dem in sogenannten Ecstasy-Tabletten enthaltenen Wirkstoff MDMA beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und von § 30 a Abs. 1 BtMG bei 30 g MDMA-Base (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 8); Schuld- und Strafausspruch werden dadurch, daß das Landgericht von einer Grenzmenge von 24 g MDMA-Base ausgegangen ist, jedoch nicht berührt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAC-09193

1Nachschlagewerk: nein