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BGH Urteil v. - XII ZR 292/99

Gesetze: BGB § 1374; BGB § 1578; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alt.

Leitsatz

a) Zur Berechnung des Anfangsvermögens eines Ehegatten, der im wesentlichen vor der Ehe im Haus seines Vaters eine Wohnung ausgebaut hat, seine Investitionen aber wegen des späteren Räumungsverlangens des Vaters nicht mehr nutzen kann.

b) Zur Frage der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach der Differenzmethode, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte Rente aus vorehelich erworbenen Anwartschaften und aus dem Versorgungsausgleich bezieht (Fortführung des Senatsurteils vom - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986 ff.).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
VAAAC-06604

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 31.10.2001 - XII ZR 292/99

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