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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 211/05 EFG 2006 S. 1788 Nr. 22

Gesetze: StBerG § 55 Abs. 4, FGO § 41 Abs. 1, FGO § 41 Abs. 2, AO § 122 Abs. 1, AO § 124 Abs. 1

Bekanntgabe eines Widerrufsbescheides bezüglich der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz

1. Es reicht aus, wenn der Inhaltsadressat durch Auslegung der den Betroffenen bekannten Umständen hinreichend sicher bestimmt werden kann.

2. Der alleinige Gesellschafter einer Steuerberatungs-GmbH ist nach § 55 Abs. 4 StBerG tauglicher Bekanntgabeempfänger des Widerrufsbescheides, wenn die Gesellschaft keinen Geschäftsführer hat.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1788 Nr. 22
UAAAC-05466

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.05.2006 - 4 K 211/05

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