Begründung einer landwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft
Schenkung eines Anteils am landwirtschaftlich genutzten Vermögen
Übertragung eines Grundstücks zu Alleineigentum
Entnahme oder Sonderbetriebsvermögen?
Leitsatz
1. Für die Begründung einer landwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft gelten – im Gegensatz zu Landwirtsehegatten, denen die
landwirtschaftlich genutzten Grundstücke gemeinsam gehören – die allgemeinen Grundsätze.
2. Schenken Landwirtsehegatten ihrer Tochter einen Anteil von 20 % des landwirtschaftlich genutzten Vermögens, ohne im Übergabevertrag
Regelungen zu Gesellschafterbeiträgen oder zur Gewinnverteilung zu treffen, so kann nicht ohne weiteres von der (stillschweigenden)
Gründung einer landwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft zwischen den Beteiligten ausgegangen werden.
3. Wird der Tochter gleichzeitig mit der Einräumung der Beteiligung ein weiteres (unbebautes) Grundstück des landwirtschaftlichen
Betriebs zu Alleineigentum übertragen, so geht dieses Grundstück selbst bei Annahme einer Mitunternehmerschaft nicht in das
Sonderbetriebsvermögen der Tochter über, sondern wird entnommen, wenn die Tochter kurze Zeit (hier 1/2 Monat) nach der Übernahme
die Planung eines Wohnhauses zur Selbstnutzung auf dem Grundstück in Auftrag gibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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