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BGH Urteil v. - X ZR 141/00

Gesetze: ZPO § 286 A

Leitsatz

Daß eine Partei ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits modifiziert, macht das neue Vorbringen nicht unerheblich. Die Tatsache der Änderung kann jedoch im Rahmen der richterlichen Tatsachenwürdigung berücksichtigt und bewertet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAC-04926

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 12.12.2001 - X ZR 141/00

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