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BGH Urteil v. - X ZR 13/99

Gesetze: BGB § 631; BGB § 362 Abs. 1; UStG § 18 Abs. 8; UStDV § 51 ff.

Leitsatz

a) Zahlt der Besteller eines Werkes im umsatzsteuerrechtlichen Abzugsverfahren (§ 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 ff. UStDV) einen Teil der Vergütung an den Finanzfiskus, nachdem dieser die Steuerpflichtigkeit der Vergütungsforderung nach deutschem Recht festgestellt und den Besteller bei Meidung eines Haftungsbescheides (§ 55 UStG) zur Zahlung aufgefordert hat, so erlischt die Vergütungsforderung des Unternehmers in dem Umfang, in dem der Besteller die Vergütung für Rechnung des Unternehmers zur Tilgung von dessen Steuerschuld verwendet.

b) Die Erfüllungswirkung tritt auch dann ein, wenn die umsatzsteuerrechtliche Rechtslage zur Zeit der Zahlung an den Steuerfiskus ungeklärt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2024 Nr. 40
BFH/NV-Beilage 2002 S. 121 Nr. 3
DB 2002 S. 737 Nr. 14
UR 2002 S. 37 Nr. 1
BAAAC-04901

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BGH, Urteil v. 17.07.2001 - X ZR 13/99

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