BGH Beschluss v. - X ZB 31/03
Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: ZPO § 41 Abs. 4
Tenor
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kirchhoff ist aus den Gründen seiner dienstlichen Erklärung vom gemäß § 41 Abs. 4 ZPO von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
GAAAC-04798
1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein