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Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
Eine systematische Darstellung unter Berücksichtigung des Übergangs auf die „Richttafeln 2005 G”
Die betriebliche Altersversorgung wird immer wichtiger. In Deutschland stehen dazu mehrere Durchführungswege zur Verfügung. Im Beitrag werden ausschließlich unmittelbare Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz behandelt, insbesondere wird auf die Auswirkungen des Übergangs auf die „Richttafeln 2005 G” eingegangen.
Nach § 6a EStG sind bei der steuerlichen Bewertung von Pensionsverpflichtungen die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden.
Die versicherungsmathematischen Gutachten basierten bisher auf den sog. „Richttafeln 1998” von Heubeck, die ab Juli 2005 durch die neuen „Richttafeln 2005 G” abgelöst wurden, die auch steuerlich anerkannt werden.
Sie sind für alle Jahresabschlüsse anwendbar, deren Wirtschaftsjahr nach dem (Tag der Veröffentlichung der neuen Tafeln) endet. Während für die Steuerbilanz ein Wahlrecht eingeräumt wird, dass für Wirtschaftsjahre, die vor dem enden, eine Anwendung der alten Richttafeln zulässig ist, gelten in der Handelsbilanz die neuen Sterbetafeln für Abschlussstichtage, die der Veröffentlichung folgen.
I. Einleitung
Möchte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zukün...