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Ansprüche insolventer Personengesellschaften gegen ihre Gesellschafter auf Auskehr von Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer
Mitunter erwirtschaften insolvente Personengesellschaften noch Zins- und Dividendeneinkünfte. Die hierauf abgeführte Kapitalertrag-/Zinsabschlagsteuer wird indes auf die Einkommensteuerschuld ihrer Gesellschafter angerechnet. Soweit sich hieraus Steuererstattungsansprüche ergeben, müssen sich die Gesellschafter und ihre Berater mit der Frage auseinander setzen, ob diese Beträge an die Insolvenzmasse auszukehren sind. Inwieweit ein Personengesellschafter diese Folge vermeiden kann, ist Gegenstand dieses Beitrags. Zudem wird die Frage beantwortet, ob sich ein Gesellschafter schadenersatzpflichtig macht, wenn er unvollständige Einkommensteuererklärungen abgibt und die Erstattung der Kapitalertrag-/Zinsabschlagsteuer aus diesem Grunde unterbleibt.
I. Einführung und Problemstellung
Bisweilen erzielt eine in die Insolvenz gefallene Personengesellschaft noch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einnahmen resultieren beispielsweise daraus, dass der Insolvenzverwalter Erlöse, die er durch einen Verkauf des Gesellschaftsvermögens erzielt, bis zur endgültigen Verteilung an die Gläubiger zinsbringend anlegt . Solche Zinseinkünfte führen indes, ebenso wie Dividenden aus Beteiligungen der Personengesel...