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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 6

Beteiligungserwerb gegen Zuzahlung

„Negativer Kaufpreis” beim Unternehmenserwerb kann zu passivieren sein

Andrew Miles

Theoretisch kann eine Beteiligung an einer GmbH angesichts der Haftungsbeschränkung i. V. mit dem Verbot der Verlustrückstellung in der Steuerbilanz keinen negativen Wert haben. Nur, was ist, wenn der Verkäufer dem Käufer für den Erwerb der Anteile an einer überschuldeten GmbH etwas zahlt? In einem solchen Fall kann nach dem beim Erwerber durchaus ein passiver Ausgleichsposten auszuweisen sein.

Ausgangslage

Käufer und Verkäufer hatten zunächst einen Kaufpreis in Höhe des am kommenden Jahresende auszuweisenden Eigenkapitals zuzüglich eines Sockelbetrags für die nicht weiter aufgezählten stillen Reserven vereinbart. Tatsächlich wies der Jahresabschluss einen erheblichen Verlust sowie einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in bedeutender Höhe aus.

Damit wurden Neuverhandlungen notwendig; diese führten zur Vereinbarung einer Bezahlung in Höhe von etwa 30 v. H. des Fehlbetrags durch den Verkäufer an die Käuferin als eine Art „Ablöse” und zu der Besicherung der Betriebsmittelkredite der GmbH durch Bürgschaften der Käuferin. Im Folgejahr schloss die GmbH mit einem kleinen Gewinn ab. Die Kredite wurden insoweit bedient, die Bürgschaften m...

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