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Insolvenzrecht | Kenntnis des Steuerberaters von der Zahlungsunfähigkeit seines Mandanten
Das LG Essen stellt im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung der gegenüber einem Steuerberater erbrachten Honorarzahlungen im Beschluss v. 8. 3. 2006 - 13 S 213/05 (ZInsO 2006 S. 836) klar, dass Umstände i. S. von § 130 Abs. 2 InsO, die zwingend auf die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Eröffnungsantrags schließen lassen, namentlich dann vorliegen, wenn der Steuerberater die Finanzbuchhaltung des Mandanten bearbeitet und sich dabei zwangsläufig mit sämtlichen Daten bezüglich Kreditoren, Debitoren, Kasse und Bank hat auseinandersetzen müssen und die von ihm monatlich erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) erhebliche Verluste auswiesen.