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Lohnsteuer | Zeitpunkt der Berücksichtigung der Rückzahlung von Arbeitslohn
Das NWB GAAAC-03829 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Rückzahlung einer Abfindung ist auch dann im Abflussjahr zu berücksichtigen, wenn die Abfindung im Zuflussjahr begünstigt besteuert worden ist. (2) Eine Lohnrückzahlung ist regelmäßig kein rückwirkendes Ereignis, das zur Änderung des Einkommensteuerbescheids des Zuflussjahrs berechtigt. – Anmerkung: Die steuerbegünstigte Abfindung wird gern mit dem ebenfalls begünstigten Veräußerungs- und Aufgabegewinn verglichen. Dort sind Minderungen des Veräußerungspreises aber Ereignisse mit steuerlicher Rückwirkung (, BStBl 1993 II S. 897). Zu diesem Unterschied nimmt das Urteil keine Stellung. Es fragt sich daher, ob auch eine spätere Nachzahlung zur Abfindung von der Tarifbegünstigung ausgeschlos...