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Flucht aus dem Tarifvertrag
Möglichkeiten und Grenzen für den einzelnen Arbeitgeber
Der Flächentarifvertrag, auch bezeichnet als Verbandstarifvertrag, wird zunehmend im Arbeitgeberlager in Frage gestellt. Angesichts der in vielen Branchen äußerst unterschiedlichen Produktionsbedingungen und Absatzchancen und daraus resultierend der Gewinnmöglichkeiten betrachten nicht wenige Unternehmer den Tarifvertrag wegen seiner unabänderlichen zwingenden Wirkung, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Arbeitsvergütungen als Diktat der Gewerkschaften. Von den Arbeitgebern wird deshalb seit langem die Öffnung der Tarifverträge (Flächentarifverträge) für betriebliche Lösungen gefordert. Die Gewerkschaften und die Bundesregierung bleiben jedoch zögerlich. Um dem Tarifvertrag zu entkommen, bieten sich verschiedene Auswege an. Wenn im Folgenden vom Tarifvertrag gesprochen wird, ist damit der Flächentarifvertrag bzw. Verbandstarifvertrag gemeint, der nicht mit dem Haustarifvertrag bzw. Firmentarifvertrag verwechselt werden darf.
I. Rechtsgrundlagen und Anwendungsprobleme
Maßgebend sind die Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Der Tarifvertrag als Flächentarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft.
Die Vereinbarung von Arbeitsbedingu...