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NWB Nr. 38 vom Seite 3165

Jahresbescheinigung nach § 24c EStG

Entwurf des JStG 2007 sieht Ausweitung des Prüfungsrechts der Finanzverwaltung vor

Siegfried Wagner

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 sieht u. a. vor, die Finanzbehörden zu ermächtigen, die Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG zu prüfen. Danach werden die Finanzbehörden ab dem berechtigt sein, über den bisherigen Rahmen hinaus rückwirkend die erstmals für das Jahr 2004 nach § 24c EStG erstellten Bescheinigungen zu prüfen.

I. Ziel des Gesetzesvorhabens und mögliche Konflikte

Problematisch sind bei der geplanten Ausweitung des Prüfungsrechts nach § 50b EStG-E i. V. mit § 52 Abs. 58c EStG-E die Rechtsgrundlage und das Prüfungsverfahren. Außerdem sollen die §§ 193 bis 203 AO zu beachten bleiben (§ 50b Satz 2 EStG-E). Sofern es 2008 (evtl. auch erst 2009) im Rahmen der geplanten Unternehmensteuerreform zur Einführung der Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge kommen sollte, stellt sich die Frage nach dem Sinn eines so umfangreichen Prüfmechanismus.

Offensichtlich will der Gesetzgeber das Umfeld des § 24c EStG vollkommen dicht machen. Das (BStBl 2006 II S. 178) könnte den Gesetzgeber zu dieser vergleichsweise weitgehenden Aktivität ermuntert haben. Darin zitiert der BFH das BVerfG und führt aus, dass der einzelfallbezogene, bedarfsgerechte und gezielte Zugriff auf Kontostamm...

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