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BGH Urteil v. - VII ZR 168/00

Gesetze: VOB/B § 14 Nr. 1

Leitsatz

Der Auftraggeber kann nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlußrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlußrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2002 S. 1373 Nr. 26
QAAAC-03308

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 22.11.2001 - VII ZR 168/00

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