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BGH Urteil v. - VII ZR 111/00

Gesetze: VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1

Leitsatz

Der Auftraggeber muß darlegen, daß ihm bei rechtzeitiger Ankündigung nach § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B preiswertere Alternativen zur Verfügung gestanden hätten. Erst dann kann der Auftragnehmer darlegen und beweisen, daß eine rechtzeitige Ankündigung die Lage des Auftraggebers im Ergebnis nicht verbessert hätte (im Anschluß an , BGHZ 133, 44).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 1321 Nr. 25
SAAAC-03248

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Nutzungsdauer:
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BGH, Urteil v. 08.11.2001 - VII ZR 111/00

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